Nöö, stimmt nicht!
In Deinen Plus3 Finanzierungvertrag ist ein Wert eingetragen. Der wird dir bei Mercedes Benz Bank Garantiert. Dafür muss das Auto halt in dem Zustand sein wie es im Vertrag steht.
In der
Zusatzvereinbarung über die Rückkaufbedingungen eines PKW im Rahmen der Plus3 Finanzierung steht:
Ich zitiere:
3. Diese Vereinbarung setzt voraus, dass
- das Fahrzeug am Tag der Fälligkeit der letzten Darlehensrate einen km-Endstand von nicht mehr als dem oben genannten bei Rückgabe ausfweist, sich in einem dem Alter und der km-Leistung entsprechenden Erhaltungszustand befindet, unfallfrei und frei von sonstigen Schäden während der Dauer der Zusatzvereinbarung sowie verkehrs- und betriebssicher ist und nach den Vorschriften der Betriebsanleitung des Herstellers behandelt wurde.
- Zubehör und Ausrüstung vollständig und unbeschädigt sind.
- die Reifen bei Rückgabe eine Mindestprofiltiefe von 3mm aufweisen.
- fällige Wartungsarbeiten vom Kunden rechtzeitig sowie Reperaturen unverzüglich in einem vom Hersteller anerkannten Betrieb ausgeführt worden sind. Der Nachweis kann nur durch die Übergabe eines komplett ausgefüllten Wartungsheftes oder entsprechende Rechnungskopien geführt werden.
- TÜV und AU am Fahrzeug bei Fälligkeit durchgeführt worden sind.
- keine nachträglichen Änderungen, zusätzlichen Einbauten, optischen Veränderungen, Lackierungen und Beschriftungen an dem Fahrzeug vorgenommen werden.
4. Entspricht das Fahrzeug nicht dem oben beschriebenen Zustand, wird der Absatzmittler dem Kunden nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen auf Wunsch ein neues Rückkaufangebot unterbreiten. Bei der Festlegung des Rückkaufpreises durch den Absatzmittler werden Mehrkilometer gegenüber der vereinbarten Laufleistung mit 0,15% vom in der Bestellung vereinbarten Kaufpreis pro 1000 km berechnet, Minderkilometer mit 0,1% dieses Preises pro 1000 km vergütet. Alle genannten Beträge verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Bis zu 2500 Mehr- / Minderkilometer bleiben dabei unberücksichtigt (Freigrenze). Bei größeren Abweichungen bleibt die Freigrenze für die Festlegung des Rückkaufpreises außer Betracht.
Zitatende:
So, was heisst das?
Der Rückkaufpreis steht in deinem Vertrag
Das Auto muss in einem oben beschriebenen Zustand sein (evtl. Zurückrüsten)
Deine Kilometer müssen stimmen (+/-2500km sind OK)
So, ich habe genau so eine Geschichte letzte Woche auch abgeschlossen und habe einen Rückkaufwert von ca. 8600 Euro.
Dieser Wert wird mir von Mercedes GARANTIERT, sofern das Auto im Beschriebenen Zustand ist.
Das heisst für mich, das alle geplanten umbauten ggf. evtl. rückgängig gemacht werden müssen.
Das bedeutet, das ich die Original Scheinwerfer behalte und in den Keller lege, wenn ich dunkel lackierte einbaue.
Das bedeutet, das ich die Original Federn behalte um ggf. die Tieferlegung Rückgängig zu machen.
Das bedeutet, das ich die Original Felgen nicht verkaufe, sondern da die Winterreifen drauf mache. Ich werde die Felgen auch nicht in Antrazit lacken oder Pulvern lassen, wie ich es erst wollte, sondern nur die Sommerreifen verkaufen und Winterreifen drauf mache. Denn wenn ich das Auto mit Reifen auf Originalfelgen mit min. 3mm Profil zurückgebe ist das ja OK. Es steht nix in den Bedingungen das da Sommerreifen drauf sein müssen.
Die Sommer Räder mit den hübschen 17" sind eh demontierbar.
Auch mein Radioeinbau wird notfalls rückgängig gemacht und es kommt die Serienmäßige "Non-Radio" Blende drauf, weil ich ja ohne Radio bestellt habe.
Alle anderen Zusätzlichen An- und Umbauten werde ich vor diesem Hintergrund planen. Und wenn die sich bei der Rückgabe blöd anstellen un den Originalzustand haben wollen, dann bekommen die den von mir und ich verticke meine Sachen halt alle wieder über Ebay, oder Nutze sie beim nächsten Auto weiter.
Das heisst, alles was ich an dem Auto machen werde, werde ich so machen, das ich es notfalls Rückgängig machen kann.